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Rahmenbedingungen

Freiwilligkeit

Um Erfolge zu erzielen, ist es essenziell, dass die Psychotherapie von beiden Seiten freiwillig und auf eigenen Wunsch stattfindet.

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Verschwiegenheitspflicht

Um Ihnen einen geschützten Rahmen bieten zu können, unterliegen PsychotherapeutInnen laut § 15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheit.

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Absageregelung

Kann eine Therapiesitzung nicht wahrgenommen werden, bitte ich Sie diese mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die versäumte Sitzung regulär in Rechnung gestellt.

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